Liebe Mitglieder,

wir wollen Euch darüber informieren, dass Tennisspielen ab sofort auch mit 3G-Status in der Halle möglich ist. Damit sind ab sofort neben Geimpften und Genesenen auch wieder Mitglieder spielberechtigt, die einen negativen Test vorweisen können.

Ab sofort gelten damit folgende Regelungen:

Die Sportausübung ist für alle Personen zulässig, die geimpft, genesen oder getestet sind.

Zulässige Tests sind:

  • PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde.
  • PoC-Antigentest, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.
  • Ein unter Aufsicht vor Ort vorgenommener Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.
  • Getesteten gleichgestellt: Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen und noch nicht eingeschulte Kinder.

Für Zuschauer gilt die 2G-Regelung. Das bedeutet, die Zuschauer müssen geimpft oder genesen sein.

Schülerinnen und Schüler unter 14 Jahren, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen sowie noch nicht eingeschulte Kinder haben auch bei 2G Zutritt unabhängig von Ihrem Impfstatus. Sie müssen auch nicht gesondert getestet werden.

Alle weiteren Regelungen, z. B. Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske gelten wie bisher.

Sportliche Grüße

Euer Vorstand